Erdbestattung
Bei der Erdbestattung handelt es sich um eine der ältesten Bestattungsformen der Welt. Hierbei erfolgt die Beisetzung in einem Sarg. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Das sog. Wahlgrab wird bevorzugt von Eheleuten gewählt, da hier die Bestattung von mehreren Verstorbenen möglich ist. In einem Wahlgrab kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. Dies ist in einem Reihengrab nicht möglich. D.h. der Gedanke, neben seinem Ehepartner begraben zu werden ist so nicht umsetzbar. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist ebenfalls nicht möglich. Wahlgräber hingegen können verlängert werden.
Grabarten
Es gibt Wahlgräber und Reihengräber. Die Wahlgräber sind 1-stellig oder mehrstellig. Auf jedem Erdwahlgrab kann 1 Urne bestattet werden. Das Nutzungsrecht für den Erwerb eines Grabes oder einer Stele beträgt 25 Jahre in Wesel und kann nach Ablauf der Frist verlängert werden. Ein Reihengrab ist immer einstellig und kann nicht verlängert werden. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung legen das Reihengrab fest.
Auf einem Erdreihengrab kann keine Urne beigesetzt werden. Urnen-Wahlgräber (für 4 Urnen) können individuell gestaltet werden oder sind auch als anonymes Urnengrab (4 Urnen ) zu erwerben. Ein anonymes Urnengrab wird dann mi Rasen eingesät. Die Baumbestattung (für 2 Urnen) ist auf dem Friedhof Am Langen Reck in Wesel-Obrighoven möglich. Diese Gräber werden mit Rasen eingesät und können mit einer Namensplatte versehen werden. Die Bereitstellung der Namensplatte einschl. Auflegen (graviert mit Vor-und Zuname, Geburts-und Todesjahr) erfolgt von der Friedhofsverwaltung.